
Mitgliederversammlung 2025
29. April @ 20:00 - 21:30
Hiermit möchten wir euch frühzeitig über den Termin unserer Mitgliederversammlung 2025 informieren.
Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:
- Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
- Feststellung der Anwesenden und Zahl der Stimmberechtigten
- Berichte und Aussprachen
-
- des 1. Vorsitzenden
- des Jugendleiters
- des Schatzmeisters
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstands
- Satzungsänderung (§3 Mitgliedschaft, §7 Einladung zur Mitgliederversammlung).
- Neuwahlen
- Anträge an die Mitgliederversammlung
- Verschiedenes
Anträge ordentlicher Mitglieder an die Mitgliederversammlung müssen mindestens 8 Tage vor dem Stattfinden derselben schriftlich an den Vorstand eingereicht werden.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 29.04.2025 zeigen wir folgende zur Abstimmung anstehenden Satzungsänderungen an:
- §3 Mitgliedschaft
Alte Fassung:
…
Der Verein kann im Rahmen des Vereinszwecks und satzungsgemäßer Veranstaltungen personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in Vereinsorganen sowie Print- und Telemedien veröffentlichen.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss oder Auflösung des Vereins.
…
Neue Fassung:
…
Der Verein kann im Rahmen des Vereinszwecks und satzungsgemäßer Veranstaltungen personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in Vereinsorganen sowie Print- und Telemedien veröffentlichen.
Die aktuellen Datenschutzhinweise werden entsprechend auf der Webseite des Vereins veröffentlicht. https://www.tsvkoenigsbach.de/rechtliches/datenschutz/
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss oder Auflösung des Vereins.
…
- §7 Einladung zur Mitgliederversammlung
Alte Fassung:
…
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies der Vorstand beschließt oder ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich einen entsprechenden Antrag an den Vorstand stellt. Diese Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von vier Wochen einzuberufen.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Veröffentlichung in der Wochenzeitung Stadtanzeiger Neustadt“. Satzungsänderungen werden durch Aushang im Foyer des Sportzentrums Hildenbrandseck, Hildenbrandseck 10, 67435 Neustadt an der Weinstraße bekannt gegeben.
Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von zwei Wochen liegen.
…
Neue Fassung:
…
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies der Vorstand beschließt oder ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich einen entsprechenden Antrag an den Vorstand stellt. Diese Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von vier Wochen einzuberufen.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Veröffentlichung auf der Webseite des TSV Königsbach https://www.tsvkoenigsbach.de/verein/news/ . Satzungsänderungen werden durch Aushang im Foyer des Sportzentrums Hildenbrandseck, 67435 Neustadt an der Weinstraße bekannt gegeben.
Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von zwei Wochen liegen.
…
Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Ganzert
- Vorsitzender
Details
- Datum:
- 29. April
- Zeit:
-
20:00 - 21:30
Veranstalter
- TSV Königsbach
- info@tsvkoenigsbach.de
Veranstaltungsort
- Restaurant „Zum Griechen“ – Sportheim TSV Königsbach
-
Hildenbrandseck 10
Neustadt, 67435 Germany Google Karte anzeigen - Telefon
- 06321 69164
- Veranstaltungsort-Website anzeigen